Kosten

Kosten

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer Psychotherapie, wenn eine seelische Erkrankung mit Krankheitswert vorliegt oder eine schwere körperliche Erkrankung zu einem hohen seelischen Leidensdruck führt. Eine psychotherapeutische Begleitung kann auch in diesen Fällen angezeigt sein und von der Krankenkasse finanziert werden.

Vor Beginn der Behandlung wird im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde abgeklärt, ob eine seelische Erkrankung vorliegt. Die Psychotherapie zielt darauf ab, Beschwerden zu heilen oder zumindest zu lindern und einer Verschlimmerung entgegenzuwirken.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie einer Akut-, Kurz- oder Langzeittherapie, die von einem approbierten Psychotherapeuten durchgeführt wird. Es ist nicht möglich, Kosten für Therapien, die allgemeine Lebensprobleme betreffen oder dem beruflichen Erfolg dienen, von der Krankenkasse zu finanzieren.

Die psychotherapeutischen Verfahren, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden, sind in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegt und werden als "Richtlinien-Verfahren" bezeichnet. Hierzu gehören die Verhaltenstherapie, die analytische Psychotherapie (Psychoanalyse), die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und seit Kurzem auch die systemische Therapie für Erwachsene. Diese Verfahren sind wissenschaftlich begründet und therapeutisch hinreichend erprobt.